Kommentar zum Ende der Musicalausbildung in Leipzig

Der Leipziger Musicalstudiengang scheitert am Dienstrecht. Die kleine, aber feine Alternative im Konzert der staatlichen Musicalstudiengänge ist Geschichte. Der Grund ist eine Professorin, der die Studierenden nicht vertrauen, die aber in ein unkündbares Beamtenverhältnis berufen worden ist und inzwischen auf fachliche Weiterbeschäftigung als Gesangslehrerin geklagt hat. Beides ist für eine staatliche Hochschule nicht auszuhebeln. Einmal Professorin, immer Professorin.

Die Erklärung des Rektors ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffene, aber auch ein Dokument der Hilflosigkeit. „Die erforderlich klare künstlerisch-pädagogische Leitung eines Studienganges setzt die Leitung durch kompetente, berufserfahrene ProfessorInnen voraus. Dies ist nach Einschätzung der Senatskommission derzeit nur in einer der drei Säulen der Musicalausbildung gegeben.“ Deutlicher kann man kaum sagen, für wie unfähig man sein eigenes Personal hält, das man nicht mehr los wird.

Für die aktuell Studierenden hat man mit dem Engagement von hochklassigen Fachkräften wie Cornelia Drese als Lehrbeauftragte versucht, die Situation erträglich zu gestalten. Doch lösen konnte man das Problem nicht, denn eine voll bezahlte Professorin, die nicht unterrichtet, und die zusätzlichen Kosten für die Lehraufträge gibt kein Budget in Zeiten knapper Uni-Kassen mehr her. Die Schließung trifft einen Studiengang, der sich durch die Möglichkeit für die Studierenden, auch einen Abschluss als Gesangspädagoge zu erwerben, von seinen Mitbewerbern abhob und mit seiner geringen Zahl an Absolventen für eine sorgfältige Auswahl mit intensiver Betreuung stand.

Mit dem Verzicht auf neue Studierende zum Wintersemester 2011/2012 hatte der Studiengang seine eigene Beerdigung bereits angekündigt. Nun ist sie da. Die Kapitulation vor dem deutschen Beamtenrecht an Universitäten. Was bleibt, sind Hilflosigkeit und Wut.

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