Urteil gegen intransparente Online-Kartenpreise der SE

Das Landgericht Hamburg hat die Preisgestaltung für den Online-Kartenkauf auf den Webseiten der Stage Entertainment als intransparent zurückgewiesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Unternehmen verklagt, weil es im Internet mit Kartenpreisen „ab 19,90 Euro“ geworben und nur durch ein kleines Sternchen dahinter auf die Zusatzinformation am Fuße der Webseite aufmerksam gemacht hatte, dass dieser Preis noch nicht die Vorverkaufsgebühr in Höhe von 15 Prozent sowie eine Systemgebühr von zwei Euro enthält. Laut dem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 18. Juni, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist diese Preisgestaltung irreführend. Beim Online-Kauf müssen die Karten auch zum angegebenen Preis erhältlich sein, ein Sternchenhinweis auf versteckte Zusatzgebühren reiche nicht aus.

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