Rechtsstreit zwischen Disney und Gerhartz am BGH (04.07.2008)
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich seit gestern mit einer Urheberrechtsklage des Disney-Konzerns gegen den deutschen Showproduzenten Ulrich Gerhartz. Dieser hatte ein Highlights-Programm, in dem unter anderem Ausschnitte aus Disney-Produktionen nachgespielt wurden, auf Tournee geschickt. Wie die Welt berichtet, hatte Gerhartz zwar Gema-Gebühren für die Verwendung der Musik bezahlt, das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied jedoch, dass er auch Lizenzen an den Musicals selbst hätte erwerben müssen, weil der Handlungsablauf erkennbar gewesen sei. In der Revision werde nun ein "Grundsatzurteil für die Musicalbranche" darüber erwartet, ob "Best Of"-Shows Aufführungsrechte verletzen. Nachtrag: Der BGH hat zugunsten des Disney-Konzerns entschieden. Gerhartz habe Schlüsselszenen so zusammengestellt, dass sie einen erkennbaren Handlungsablauf bildeten. Das "Best Of"-Programm darf in dieser Form nicht mehr gespielt werden. (ah) Produktion: Best of Musical StarNights (World Wide Events Tournee) News: Rechtsstreit um "Dirty Dance Fever"(16.06.2006) Hintergrund: Kommentar zum Umgang mit Musical-Rechten(05.07.2008)
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