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musicalzentrale - Forum
Themen / Interessantes Gerichtsurteil
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chess
Benutzer
1702 Beiträge
22.01.20 21:45

Finde ich durchaus interessant, was heute per Gericht entschieden wurde.

https://www.zeit.de/kultur/musik/2020-01/tina-turner-musical-plakat-simply-the-best-verbot

Hoffentlich geht man auch gegen die Verwechslungsgefahr beim Phantom (Weber vs. Webber) vor, aber wahrscheinlich "Wo kein Kläger, da kein Richter).

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Samira
Benutzer
95 Beiträge
22.01.20 23:17

Na ja, ich sehe da aber einen Unterschied. Bei dieser Tina-Turner-Show "Simply the Best" geht es ja gar nicht um eine Verwechslungsgefahr zwischen "Tina" und "Simply the Best", sondern darum, dass das Plakat den Eindruck erwecken könnte, dass die echte Tina Turner mitwirkt. Das ist beim "Phantom" von Weber und Lloyd Webber ja nicht gegeben.

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vonKrolock
(Benutzer deaktiviert)
8241 Beiträge
22.01.20 23:29

Sorry, aber ich kann das Urteil ehrlich gesagt nicht verstehen! Für mich hat die gute Frau auf dem Plakat keine Ähnlichkeit mit Tina Turner - außer der Perücke! Und was ich erst Recht nicht verstehe: Warum verbietet Tina Turner nicht, dass ihre Lieder verwendet werden dürfen? Achso ... da verdient sie ja dran!

Wurde bei Rocketman darauf hingewiesen, dass Elton John da nicht mitspielt oder dass Brian May sich bei Bohemian Rapsody nicht selbst gespielt hat?

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Awakennings.neu
Benutzer
9419 Beiträge
22.01.20 23:31

Das Urteil überrascht mich nicht. Mir war das Plakat auch schon entsprechend aufgefallen.

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vonKrolock
(Benutzer deaktiviert)
8241 Beiträge
22.01.20 23:34

Aber müsste dann nicht auch "Tina" verboten werden? Da kann ich doch auch davon ausgehen, dass sie auf der Bühne steht!?

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MyMusical
Benutzer
9386 Beiträge
23.01.20 05:54

Es geht um die Mitwirkung, die ist in Hamburg durchaus gegeben.

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Fiyero
Benutzer
3947 Beiträge
23.01.20 07:17

Ach mit Mitwirkung ist gemeint, dass sie auch als Produzentin oder ähnliches an der Show teilnimmt?
Also ich bin da unentschlossen, was das Urteil angeht.

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MyMusical
Benutzer
9386 Beiträge
23.01.20 07:34

Es geht vor allem ums Namensrecht und wie dieser im Verhältnis zur Kunstfreiheit steht. Und um das auch nochmal klar zu stellen, es geht in keinster Weise um die Show selber sondern nur um ein Plakat (und nicht mehr) auf dem Eben "Tina Turner" steht, ohne Hinweis auf Tribute-Show oder auf den auftretenden Künstler. Das ist der rechtliche Knackpunkt und da hat das Gericht eben entschieden, dass hier das (absolut wichtige) Namensrecht eben höher zu werten ist. Insbesondere wenn Tina Turner in gar keiner Weise an der Produktion beteiligt ist. Kann ich durchaus nachvollziehen in diesem Fall. Und in sofern passt natürlich auch der Vergleich mit "Tina" in Hamburg gar nicht hier rein.

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vert _javert
Benutzer
281 Beiträge
23.01.20 07:48

"Und in sofern passt natürlich auch der Vergleich mit "Tina" in Hamburg gar nicht hier rein."

Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt (Az.: 28 O 193/19).

Insofern passt der Vergleich mit "Tina" in Hamburg sehr wohl rein!

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vert _javert
Benutzer
281 Beiträge
23.01.20 07:50

Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen.

Erstens lebt die Künstlerin noch. (gilt auch für Tina in Hamburg)

Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. (gilt auch für Tina in Hamburg)

Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. (Gilt auch für Hamburg: Zwar ist wird sie nicht selbst gezeigt aber eine Zeichnung von ihr)

Zusammengenommen sei das zu viel.

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