Na ja, ich sehe da aber einen Unterschied. Bei dieser Tina-Turner-Show "Simply the Best" geht es ja gar nicht um eine Verwechslungsgefahr zwischen "Tina" und "Simply the Best", sondern darum, dass das Plakat den Eindruck erwecken könnte, dass die echte Tina Turner mitwirkt. Das ist beim "Phantom" von Weber und Lloyd Webber ja nicht gegeben.
Sorry, aber ich kann das Urteil ehrlich gesagt nicht verstehen! Für mich hat die gute Frau auf dem Plakat keine Ähnlichkeit mit Tina Turner - außer der Perücke! Und was ich erst Recht nicht verstehe: Warum verbietet Tina Turner nicht, dass ihre Lieder verwendet werden dürfen? Achso ... da verdient sie ja dran!
Wurde bei Rocketman darauf hingewiesen, dass Elton John da nicht mitspielt oder dass Brian May sich bei Bohemian Rapsody nicht selbst gespielt hat?
Ach mit Mitwirkung ist gemeint, dass sie auch als Produzentin oder ähnliches an der Show teilnimmt?
Also ich bin da unentschlossen, was das Urteil angeht.
Es geht vor allem ums Namensrecht und wie dieser im Verhältnis zur Kunstfreiheit steht. Und um das auch nochmal klar zu stellen, es geht in keinster Weise um die Show selber sondern nur um ein Plakat (und nicht mehr) auf dem Eben "Tina Turner" steht, ohne Hinweis auf Tribute-Show oder auf den auftretenden Künstler. Das ist der rechtliche Knackpunkt und da hat das Gericht eben entschieden, dass hier das (absolut wichtige) Namensrecht eben höher zu werten ist. Insbesondere wenn Tina Turner in gar keiner Weise an der Produktion beteiligt ist. Kann ich durchaus nachvollziehen in diesem Fall. Und in sofern passt natürlich auch der Vergleich mit "Tina" in Hamburg gar nicht hier rein.
"Und in sofern passt natürlich auch der Vergleich mit "Tina" in Hamburg gar nicht hier rein."
Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt (Az.: 28 O 193/19).
Insofern passt der Vergleich mit "Tina" in Hamburg sehr wohl rein!
Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen.
Erstens lebt die Künstlerin noch. (gilt auch für Tina in Hamburg)
Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. (gilt auch für Tina in Hamburg)
Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. (Gilt auch für Hamburg: Zwar ist wird sie nicht selbst gezeigt aber eine Zeichnung von ihr)