MusicalJonas
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11.10.17 18:29 Ein wegweisendes Urteil, das hoffentlich noch mehr enttäuschte Besucher zur Klage bewegt.
Es kann nicht sein, dass immer wieder Trittbrettfahrer berühmte Namen missbrauchen, um darunter eine ganz andere Produktion zu vermarkten.
Klar mag die Romanvorlage mittlerweile frei sein, aber wenn man in ein Musical mit Namen "Les Miserables" geht, erwartet auch jeder das Stück von Boublil und Schönberg. Von mir aus auch anders inszeniert, aber mit der Handlung und Musik von Boublil/Schönberg.
Ähnliches betrifft ja auch die Phamtom der Oper-Produktionen, die bewusst damit spielen, dass jeder das Musical von Andrew Lloyd Webber erwartet.
Da genügt auch kein Hinweis auf Text und Musik.
Ich hoffe, dass genug Leute ihr Geld zurück klagen und dass diese Praxis der Trittbrettfahrer-Musicals endgültig zu Ende geht. |