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musicalzentrale - Forum
Themen / Vorstellung (23.03.16) "Das Wunder vo...
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Ludwig2
(Benutzer deaktiviert)
12929 Beiträge
26.03.16 09:27

"""""Und diese Aussage mit "Wir übernehmen die Hotelkosten, wenn man uns den Beweis erbringt, dass man nur wegen des Musicals nach Hamburg gekommen ist" hätten sie besser ganz weggelassen. Das ist lächerlich! Kein Mensch kann diesen Beweis erbringen.""""""

Klar kann man das "beweisen", wenn es so sein sollte.

Durch den Zeitpunkt der Ticketbuchung z.B. mit Quittungen: hat man das Musical ein halbes Jahr im voraus gebucht und DANACH erst die Buchungen für Zug und Hotel - dann ist es ziemlich eindeutig.
Wenn die Tickets geschenkt wurden, lässt sich der (auch ggfalls selbstgemachte) Gutschein vorlegen.

Wenn das Gepäck beim Flug verlorengegangen ist, muss der Kunde auch nachweisen, was drin war um Regress beanspruchen zu können. Geht das gepäck auf der Hinreise verloren und kommen die Koffer erst Tage später ins Hotel - muss der Kunde die belege für gekaufte Dinge vorlegen, um Erstattung zu bekommen. Dies geht noch viel mehr ins Privatleben - da kann die Fluggesellschaft sehen, welche Art Unterwäsche du bevorzugst


Die Stage ist hier mehr als grosszügig. Sie erstatten ja die Ticketkosten - zu mehr sind sie eigentlich gar nicht verpflichtet.

Viele S-Bahnlinie sind in Hamburg am Brüssel-Tag nicht gefahren.
Da stand dann zur Info drüber: "Wegen Betriebsstörung".

HaHa


Ob die Hamburger Verkehrsbetriebe den Kunden wohl die Taxifahrt erstatten werden, weil die S-Bahn (wg "Betriebsstörung") ausfällt ? Und weas ist, wenn die Touristen EXTRA wegen einer S-Bahnfahrt für einen Tag nach Hamburg kommen und das Ding fährt nicht ?

Nochmal: HaHa
Da gibts noch nicht mal das Fahrticket erstattet...

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NewYork2012
Benutzer
1045 Beiträge
26.03.16 09:28

Also bei manchen Leuten fragt man schon, ob der Verstand noch in Ordnung ist

Ich würde NIE IM LEBEN ÜBERHAUPT AUF DIE IDEE kommen, wegen einer ausgefallenen Vorstellung wegen der Anreise und Hotelkosten zu jammern bzw. sogar erwarten, dass das Theater LOLOLOL diese ersetzt *kopfschüttel*

Das ist doch eine private ANREISE, was soll das Theater da machen? Das geht das Theater doch ÜBERHAUPT NIX an und hat demnach auch so gar nix mit Kundenfreundlichkeit oder sonst was zu tun.

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Ludwig2
(Benutzer deaktiviert)
12929 Beiträge
26.03.16 09:32

Das Theater soll gefälligst auch meinen Restaurantbesuch bezahlen. Schliesslich war ich vorgher dick was essen - dann komm ich zum Theater und sehe: Keine Vorstellung!
So eine Schweinerei!
Bin doch NUR wegen dem Theaterbesuch in das teure Restaurant gegangen.
Hätt ja sonst auch später irgendwo billiger essen können...

Und den Anzug, den ich mir extra für "Das Wunder" gekauft habe, will ich auch bezahlt bekommen

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chess
Benutzer
1702 Beiträge
26.03.16 09:47

Mir ist mal eine Kinoübertragung ausgefallen im Augsburger Cinemaxx. Was auch immer der Grund war, der Film lief nicht.

Das Cinemaxx hat zuerst jedem einen Getränkegutschein gegeben während sie versuchten, den Film doch noch zum Laufen zu bringen und als es dann nicht ging, bekam jeder entweder sein Geld zurück oder einen Gutschein für eine spätere Veranstaltung, je nach Wahl des Kunden.

Anreisekosten oder Parkgebühren für das Parkhaus, welches direkt dabeben ist, wurden nicht erstattet.

Auch wenn es großzügig ist, dass man noch Anreisekosten erstattet bekommt, so halte ich die "Beweispflicht" für schwierig, auch wenn der inoffizielle Pressesprecher der Stage hier aus dem Forum Beispiele sieht, wie man das nachweisen kann.

Ich buche beispielsweise bei meinen Londonurlauben nie erst die Theaterkarten, sondern immer erst das Transportmittel, weil es mir erst einmal wichtig ist, dass ich vor Ort komme und dann fülle ich meinen Terminslots mit Theaterbesuchen, Museumsbesuchen oder lasse sie bewusst frei für spontane Aktionen.

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Maxim
Benutzer
3385 Beiträge
26.03.16 09:57

Also ich schüttel hier auch nur noch den Kopf - Die Beweislast ist doch sehr einfach - 1. so wie Luddie das beschrieben hat und

2 bei Pauschalbuchungen mit Busreise ist es auch klar dass man extra wegen des Musicals hingefahren ist und das Hotel dazu hatte

3. wenn man bei der STAGE Tickets bucht kann man auch gleich die Hotels dort mitbuchen - also auch ganz klar...

also daran sieht man, dass hier so viele Leute total umständlich sind und von Organisation auch wenig verstehen.....

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NewYork2012
Benutzer
1045 Beiträge
26.03.16 10:47

ja klar Maxim, weil alle übers Reisebüro/pauschal buchen oder die Stage und dann gleich Hotels dazu ....

Wenn man einmal dort ist, wird wohl weder Hotel noch die Stage "Schadenersatz" leisten.

Und selbst bei "pauschal" bezweifle ich stark, dass irgendjemand sagt, OH sie arme/r, jetzt ist das Stück ausgefallen, wir ersetzen natürlich alles vom Hotel bis Flug über Busfahrt, Zubringer und Ticket und weil's für sie so traurig war und wir das traumatische Erlebnis nicht mit unserem Gewissen vereinbaren können auch noch extra € 1000 Schmerzensgeld und einen Dauerpass für Stage 1. Reihe auf Lebenszeit .....

Also umständlich bist nur du. und das ist noch milde umschrieben!

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Ludwig2
(Benutzer deaktiviert)
12929 Beiträge
26.03.16 15:50

"""""Ich buche beispielsweise bei meinen Londonurlauben nie erst die Theaterkarten, sondern immer erst das Transportmittel, weil es mir erst einmal wichtig ist, dass ich vor Ort komme und dann fülle ich meinen Terminslots mit Theaterbesuchen, Museumsbesuchen oder lasse sie bewusst frei für spontane Aktionen."""""

In diesem Fall ist es eindeutig, das du nicht wegen EINEM Stück nach london reist. Sondern dir viele anschaust und ins Museum gehst.
Die Stage würde dir hier nicht das Hotel erstatten.

Anders ist der Fall, wenn jemand EINE hotelübernmachtung bucht, Transport und EIN musical - nämlich das Wunder. Ein Tag hin, am nächsten zurück.

Hier ist der Musicalbesucher ziemlich eindeutig nach Hamburg gereist um EIN Musical zu sehen.
Die Stage müsste die Übernachtung erstatten.

Die Frau schenkt dem Mann zu Weihnachten "Das Wunder von Bern" in Hamburg. Mit An- Abreise und 2 Übernachtungen. So wie mein kunde aus Baden-Würtemberg geschehen. Das geschenk war nicht "Hamburg" sondern "Das Wunder von Bern" in Hamburg.
In diesem Fall müsste die Stage die Nacht übernehmen, wenn der Weihnachtsgutschein vorgelegt wird.

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MusicalJonas
Benutzer
1258 Beiträge
26.03.16 18:23

@Ludwig2 / NewYork2012 / Maxim:
Ich hatte ja bereits geschrieben, dass die Stage rein rechtlich nicht mehr erstatten muss als die Tickets.

Was mich nur stört ist diese reine Marketing-Aussage zur Hotel-Erstattung.

Zum Beweis:
wenn ich nach Hamburg fahre, mache ich das nur wegen der Musicals und gucke mir dann natürlich in einem die Stadt an. Ich buche aber die Tickets nie vorher, weil ich in einem der Musicals immer einen Platz für den Tag bekomme.

Wie sollte ich dann also beweisen, dass ich extra wegen des Musicals nach Hamburg gekommen bin? Es ist so, aber da ich das an der Tageskasse gebucht habe und da schon in Hamburg war, kann ich es ja nicht beweisen. Oder macht die Stage dann Befragungen mit Lügendetektor.

Wie gesagt: für mich persönlich brauchen die gar nichts zu ersetzen (außer natürlich dem Ticketpreis inkl. aller Gebühren). Aber ich störe mich an dieser Beweispflicht.

Und zum Beispiel mit verlorenen Koffern: das ist mir ein einziges mal passiert und da waren die sehr kulant und kundenorientiert. Und selbst wenn: dass ich da Quittungen für Neuanschaffungen vorlegen muss, ist klar. Aber erstens steht darauf ja nicht, welche Unterhosen ich mir gekauft habe. Ich hatte mir damals sicherheitshalber Quittungen geben lassen und da stand nur Herren-Wäsche. Und selbst wenn: ich kann das ja dann beweisen. Aber in obigem Beispiel könnte ich die Stage-Bedingungen nicht erweisen.

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HamYork
Benutzer
789 Beiträge
28.03.16 17:06

Um mal bei dem Beispiel mit dem verlorenen Gepäck zu bleiben:
Von meinem Vater (dem das mal passiert ist) weiß ich, dass man dann natürlich Quittungen von Neuanschaffungen vorlegen muss, aber man muss z.B. nicht beim Kauf von 3 neuen Hosen beweisen, dass man auch 3 Hosen dabei hatte.

Übertragen würde das also bedeuten:
die Stage kann natürlich eine Quittung für das Hotel verlangen, aber irgendwelche Beweise, dass man das nur für das Muscial gebucht hat, wird doch schwer, weil bei jedem normalen Touristen der Musical-Besuch nur eine geplante Aktivität neben anderen ist. Und der Hamburg-Besuch wird durch den Musical-Ausfall ja nicht vollkommen wertlos.

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Mr.Hide
Benutzer
3 Beiträge
31.03.16 10:52

Wir hatten vor einigen Jahren ebenfalls einen Ausfall bei Stage (Tanz der Vampire, kompletter 2. Akt wegen einer Bombendrohung).

Bei aller Preiskritik an Stage (die ich teile), war der Kontakt zum dortigen Clearingteam im Anschluss sehr angenehm. Es wurden tatsächlich Fahrt- und Hotelkosten ohne große Diskussion erstattet. Zusätzlich Tickettausch oder vollständige Erstattung - und in dem Fall konnte Stage nun wirklich nichts für den "Spinner am Telefon".

Wir waren damals tatsächlich nur für die Vampire angereist und haben auch die Fahrtkosten voll erstattet bekommen. Wären wir mehrere Tage dort gewesen, hätten sie diese Kosten anteilig gezahlt. Das halte ich für fair. Haben dann umgebucht auf anderes Musical und sind auch dorthin wieder perfekt beraten worden.

Stage ist (inzwischen zu) teuer, aber diesen Service habe ich in der Qualität wirklich noch nie erlebt. Wenn er nun auch unter dem neuen Eigentümer aufrecht erhalten wird, ist zumindest das ein echter Pluspunkt. Auch wenn die Theater wohl auf Grund der Preisstruktur und zunehmenden Musicalaktivitäten der Stadttheater immer leerer werden.

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